Geldleistungen

Geldleistungen

Um finanzielle Einbußen während der Heilbehandlung und Rehabilitation zu überbrücken, erhalten die Versicherten Verletztengeld und Übergangsgeld. Bei Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege eines durch einen Kita- oder Schulunfall verletzten Kindes besteht Anspruch auf Kinderpflege-Verletzengeld.

Ist die Erwerbsfähigkeit bei Versicherten infolge eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit über die 26. Woche nach dem Unfall hinaus um wenigstens 20 Prozent gemindert besteht ein Anspruch auf eine Verletzenrente.

Nach einem tödlichen Arbeitsunfall oder einer tödlich verlaufenden Berufskrankheit sichert die Unfallkasse die Hinterbliebenen mit Leistungen finanziell ab.