Kita/Tagespflege

Während des Besuchs von Krippen, Kindergärten und Horten sind die betreuten Kinder gesetzlich unfallversichert, unabhängig ob es sich um eine Einrichtung des Landes, einer Stadt/Gemeinde oder in freier Trägerschaft (Verein, Wohlfahrtsverband, Hilfeleistungsorganisation, ...) handelt.

Kita unfallversichert

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Tätigkeiten, die unmittelbar mit dem Besuch der Kindertagesstätte im Zusammenhang stehen. Entscheidend ist, dass die jeweilige Aktivität von der Einrichtung verantwortlich organisiert, als Kita-Veranstaltung genehmigt und unter Aufsicht pädagogischen Personals durchgeführt wird. Die Wege von und zur Kindertageseinrichtung sind ebenfalls versichert, auch die Wege zwischen Schule und Hort zur Nachmittagsbetreuung bzw. umgekehrt von der Frühhort-Betreuung zur Schule.