Rehabilitation
Bereits während der stationären Behandlung besprechen die Reha-Managerinnen und Manager der Unfallkasse mit den Versicherten ihre Situation und begleiten sie, um die Wiederaufnahme der bisherigen oder einer anderen geeigneten Tätigkeit sicherzustellen.
Im Vordergrund steht, die Gesundheit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und die Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft zu sichern bzw. wieder zu ermöglichen.
Neben der Rehabilitation hat die Rückkehr der Verletzten in den normalen Alltag und an den alten Arbeitsplatz oberste Priorität. Ist dies nicht möglich, wird in Abstimmung mit den Betroffenen nach einem gleichwertigen Arbeitsplatz im gleichen oder einem anderen Betrieb gesucht. Dabei soll die neue Beschäftigung aber nicht zu einem wirtschaftlichen oder sozialen Abstieg führen.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
> Behinderungsgerechte Umgestaltung des bisherigen Arbeitsplatzes
> Unterstützung bei Umsetzung auf einen neuen Arbeitsplatz
> Kostenübernahme für Umschulungen und Qualifizierungen
Bei Schülern im Rahmen der Schulhilfe
> Förderunterricht
> Fahrtkostenersatz
Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
> Kraftfahrzeughilfe
> Wohnungshilfe
> häusliche Krankenpflege
Ergänzende Leistungen
> Rehabilitationssport
> Reise- bzw. Fahrtkosten
> Kinderbetreuungskosten