Studierende
Studierende stehen während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Nur eingeschriebene (immatrikulierte) Studierende sind gesetzlich unfallversichert.
Der Versicherungsschutz umfasst alle studienbezogenen Tätigkeiten, die im organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule liegen. Dazu gehören z.B. der Besuch von Vorlesungen, Seminaren, der Universitätsbibliothek oder auch der Hochschulsport.