Mitglieder
Als Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand in Sachsen-Anhalt ist die Unfallkasse zuständig für:
- das Land Sachsen-Anhalt
- kreisfreie Städte
- Landkreise
- Einheits- und Verbandsgemeinden, Verwaltungsgemeinschaften
- Unternehmen in selbstständiger Rechtsform
- Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen und
- angemeldete Privathaushalte
Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung zahlen ausschließlich die Unternehmen bzw. Arbeitgeber. Die Höhe der Beiträge ist abhängig von den Aufwendungen für die Prävention, die Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie den Verwaltungskosten, die zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlich sind.