Selbstverwaltung

Die Unfallkasse Sachsen-Anhalt ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Als solche führt sie - unter staatlicher Aufsicht - die ihr durch Gesetz übertragenen Aufgaben in Verantwortung ihrer ehrenamtlichen Selbstverwaltungsorgane durch.

Die Selbstverwaltung besteht aus den beiden ehrenamtlichen Organen Vertreterversammlung und Vorstand. Die ehrenamtlichen Organe sind paritätisch, d. h. zu gleichen Teilen, mit Arbeitgebern und Versicherten besetzt, die in den Sozialwahlen für sechs Jahre gewählt werden. Der Vorsitz in den Selbstverwaltungsorganen wechselt zwischen dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden satzungsgemäß nach Ablauf der ersten drei Jahre jeder Wahlperiode. Die Selbstverwaltung garantiert eine versicherten- und betriebsnahe Gestaltung der gesetzlichen Unfallversicherung.

Neben den ehrenamtlichen Organen der Selbstverwaltung hat die Unfallkasse Sachsen-Anhalt ein weiteres Organ, den hauptamtlichen Geschäftsführer.

Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung wird alle sechs Jahre durch Sozialwahlen gewählt. Sie hat als Legislativorgan der Unfallkasse Sachsen-Anhalt primär über die Satzung, die Unfallverhütungsvorschriften, die Dienstordnung und sonstiges autonomes Recht der Unfallkasse zu beschließen sowie die Exekutivorgane der Unfallkasse Sachsen-Anhalt zu wählen. Daneben ist die alljährliche Feststellung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplans eine zentrale Aufgabe der Vertreterversammlung.

Vorstand

Der von der Vertreterversammlung gewählte Vorstand verwaltet als Exekutivorgan die Unfallkasse Sachsen-Anhalt und vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich. Zu den in der Satzung im Einzelnen näher beschriebenen Aufgaben zählen u.a. die Entscheidung in wichtigen Personal-, Organisations- und Beschaffungsfragen, die Vorbereitung und Ausführung von Beschlüssen der Vertreterversammlung sowie die Aufstellung des Haushaltsplanes.

Geschäftsführer

Der Geschäftsführer gehört dem Vorstand mit beratender Stimme an und führt als Organ in eigener Verantwortung die laufenden Verwaltungsgeschäfte der Unfallkasse Sachsen-Anhalt. Er vertritt diese insoweit auch gerichtlich und außergerichtlich. Der Geschäftsführer und sein ihn im Verhinderungsfall vertretender Stellvertreter werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Vertreterversammlung gewählt.