Heilbehandlung
Bereits in der Akutphase nach einem Arbeits- oder Wegeunfall wird durch spezielle Heilverfahren (D-Arztverfahren, Verletzungsartenverfahren, Schwerstverletzungsartenverfahren) sichergestellt, dass die Verletzten von unfallmedizinisch besonders qualifizierten Ärztinnen und Ärzten bestmöglich medizinisch versorgt werden.
Der Umfang der sich anschließenden Rehabilitation wird durch die Art und Schwere der Verletzung bestimmt. Ein abgestuftes System der Rehabilitation sichert die hohe Qualität der einzelnen Maßnahmen.
Zu den Leistungen im Rahmen der Heilbehandlung zählen:
- Notfallmedizinische Erstversorgung
- Fachärztliche ambulante oder stationäre Heilbehandlung
- Zahnärztliche Behandlung und Zahnersatz
- Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln
- Behandlungen in Reha-Einrichtungen
- Wiederherstellung bzw. Erneuerung von Hilfsmitteln (z.B. Brillen, Zahnspangen, Prothesen, Hörgeräte, ....)
- Häusliche Krankenpflege