Pflegepersonen
Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt zunehmend. Häufig übernehmen Familie, Verwandte, Freunde oder gar Nachbarn zu Hause die Pflege. Sie nehmen eine sehr wichtige gesellschaftliche Aufgabe wahr. Dabei gilt es auf die Sicherheit und Gesundheit aller zu achten.
Erfolgt die Pflege nicht erwerbsmäßig, besteht bei Unfällen während der häuslichen Pflege gesetzlicher Unfallversicherungsschutz (s. Merkblatt). Dieser umfasst alle Tätigkeiten in den Bereichen Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung. Sie müssen aber überwiegend dem Pflegenden zugute kommen und nicht im vordergründigen Interesse der Familie oder der Wohngemeinschaft erfolgen (z.B. Essen kochen). Auch Unfälle auf dem Weg zum Pflegebedürftigen und zurück sowie der Einkauf von Lebensmitteln sind versichert, wenn die Versorgung des Pflegebedürftigen der Anlass für den Weg war.
Unter diesen Bedingungen ist der Versicherungsschutz für die Pflegenden beitragsfrei. Die Kosten übernehmen die Städte, Landkreise und Gemeinden als Mitglieder der Unfallkassen. Eine Anmeldung bei der Unfallkasse ist nicht notwendig. Die prüft erst nach einem Unfall, ob die Voraussetzungen für den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz erfüllt waren.
Bei einem Unfall oder einer Berufskrankheit (z.B. Infektion, Hauterkrankung,...) erhalten die Pflegepersonen die gleichen Leistungen wie alle Versicherten in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einem Arbeitsunfall.
Pflege ist Schwerstarbeit
Pflegebedürftige Menschen benötigen oft Hilfe bei der Lageveränderung, der Mobilisation und anderen Aktivitäten des täglichen Lebens. Besonders beim Bewegen von pflegebedürftigen Personen werden rückenbelastende Tätigkeiten ausgeführt, die über einen längeren Zeitraum vollzogen und ohne Unterstützung von kleinen Hilfsmitteln oder Techniken schmerzhafte Konsequenzen haben können. Die häuslich Pflegenden stehen ja meist selbst mitten im Leben und sollten deshalb an die eigene Gesundheit und den eigenen Rücken denken.
Kleine Hilfsmittel wie z.B. Bettleitern, Rutschbretter, Anti-Rutsch-Matten, Drehscheiben, Gleitmatten, Haltegürtel usw. sind u.a. in Sanitätshäusern erhältlich. Vor der Anwendung solcher Hilfsmittel muss deren Einsatz aber zunächst an einem gesunden Menschen gründlich erprobt werden. So sollten die Pflegenden selbst einmal die Rolle des Pflegebedürftigen einnehmen. Nur so können sie dessen mögliche Ängste verstehen und besser damit umgehen. Dem Pflegebedürftigen sollte vorher genau erklärt werden, was mit den Einsatz des Hilfsmittel bezweckt wird. Es ist auch sehr hilfreich die eigenen Fähigkeiten des Pflegbedürftigen zu nutzen. Das entlastet nicht nur den eigenen Rücken, sondern stärkt auch das Selbstwertgefühl und die Restmobilität des Pflegebedürftigen.
Die Broschüre „Zu Hause pflegen“ ist ein Wegweiser für die häusliche Pflege. Sie informiert darüber, was Pflege zu Hause bedeutet und wie sie durch gute Organisation und Planung und mit Hilfe von individuellen Netzwerken gelingen kann.
Haut- und Infektionsschutz
In Krankenhäusern und Pflegeinrichtungen sind beruflich bedingte Hauterkrankungen seit langem bekannt. Vor allem die ständige Feuchtarbeit schädigt die Haut, so dass sich später häufig Ekzeme oder Allergien gegen bestimmte Stoffe entwickeln. Die Gefahr besteht aber auch bei Personen, die Familienmitglieder, Freunde oder Bekannte häuslich pflegen.
Vermeintlich harmlose Hautveränderungen sind ernst zu nehmen. Nur durch systematisches und konsequentes Schutz- und Pflegeverhalten sind dauerhafte Hautschäden vermeidbar. So sollte vor einer hautbelastenden Tätigkeit und dann im Abstand von ca. 2-3 Stunden die Haut durch eine Hautschutzcreme geschützt werden. Bei stark hautbelastenden Tätigkeiten ist allerdings das Tragen von Schutzhandschuhen dem Eincremen mit einer Schutzcreme vorzuziehen. Auch so genannte "flüssige Handschuhe" oder "unsichtbare Handschuhe", angeboten z.B. in Form von Sprays oder Schäumen, bieten keinen vollständigen Schutz.
Nach einer hautbelastenden Tätigkeit und vor Arbeitspausen sollte die Haut mit einer Hautpflegecreme eingerieben werden. Die Auswahl des Hautschutz- und Hautpflegemittels ist dabei vom Hautzustand des jeweiligen Benutzers abhängig. Es sollten möglichst Präparate ohne Duft- und Konservierungsstoffe zur Anwendung kommen. Öl-in-Wasser-Emulsionen (O/W) sind gut für normale Haut. Wasser-in-Öl-Emulsionen (W/O) eigenen sich bei trockener Haut. Sie sind stärker fettend. Wasser-in-Öl-in-Wasser-Emulsionen (W/O/W) können ebenfalls gut bei trockener Haut verwendet werden. Sie sind nicht fettend und werden daher gut akzeptiert. Lassen Sie sich durch Ihren Hautarzt beraten, welches Präparat für Sie geeignet ist!
Um Ansteckungen mit Infektionserregern bei Durchfallerkrankungen oder durch Herpes- und Hepatitisviren zu vermeiden, sollten die Hände nach der pflegerischen Tätigkeit gründlich gereinigt und/oder desinfiziert werden. Die Übertragung von Keimen auf den eigenen Körper verhindern auch Schutzhandschuhe und Kittel. Verschmutze Schutzkleidung ist sofort zu wechseln oder zu entsorgen. Um Stichverletzungen durch Spritzen zu vermeiden und Infektionen vorzubeugen, sollte niemals die Schutzhülle mit der Hand auf die benutzte Spritze gesteckt werden. Gebrauchte Spritzen bzw. Kanülen gehören deshalb grundsätzlich in durchstichfeste Gefäße.
Magazin für pflegende Angehörige
Das Magazin „Pflege daheim" erscheint zwei Mal im Jahr und bietet Informationen, die den Alltag für pflegende Angehörige erleichtern. Ratschläge zur Entspannung und zum Krafttanken für Körper und Seele gehören dazu, aber auch rechtliche Hinweise und Reportagen über Angehörige, die darüber berichten, wie sie ihren Pflege-Alltag meistern.