Unfallanzeigen
Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten haben Arbeitgeber innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis dem zuständigen Unfallversicherungsträger anzuzeigen.
Elektronische Unfallanzeige
Mitgliedsbetriebe und Unternehmen der Unfallkasse Sachsen-Anhalt können ihre Unfälle über die elektronische Unfallanzeige (eUAZ) schnell und direkt der Unfallkasse übermitteln.
Unfallanzeige - Formular
Unfallmeldungen können Sie uns auch weiterhin per Post zusenden.