Unfallanzeigen

Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten haben Arbeitgeber innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis dem zuständigen Unfallversicherungsträger anzuzeigen.

Elektronische Unfallanzeige

Mitgliedsbetriebe und Unternehmen der Unfallkasse Sachsen-Anhalt können ihre Unfälle über die elektronische Unfallanzeige (eUAZ) schnell und direkt der Unfallkasse übermitteln.

Unfallanzeige - Formular

Unfallmeldungen können Sie uns auch weiterhin per Post zusenden.