Hilfeleistende
Wer bei Unfällen oder in Notsituationen Hilfe leistet, kann Menschenleben retten oder schlimme Folgen verhindern. Kommt eine helfende Person dabei selbst zu Schaden, steht sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie schützt Personen, die sich im Interesse der Allgemeinheit besonders einsetzen.
Versichert sind dabei z.B. Personen, die bei Verkehrsunfällen, Naturkatastrophen, Unglücksfällen, Bränden, gemeiner Gefahr oder Not andere Menschen aus erheblicher Gefahr für ihre Gesundheit retten.
Haben sich die Helfenden bei einer solchen Hilfeleistung selbst verletzt oder benötigen sie bei der Verarbeitung des Erlebten Unterstützung, so haben sie Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese umfassen neben der Heilbehandlung und Rehabilitation auch psychotherapeutischen Behandlungen sowie finanzielle Unterstützungen, zum Beispiel Verletztengeld für die Dauer einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit.