Versicherte
Bei der Unfallkasse sind neben den Beschäftigten in Landesbehörden und Kommunen auch Kinder in Tagesstätten, Schüler an allgemein- und berufsbildenden Schulen sowie Studenten gesetzlich unfallversichert.
Darüber hinaus noch viele weitere Personengruppen, wie z.B. Personen, die für privatrechtliche Organisationen im Auftrag oder mit ausdrücklicher Einwilligung von Städten, Gemeinden, Landkreisen oder des Landes ehrenamtlich tätig sind oder Freiwillige in einem Freiwilligendienst, Pflegepersonen oder auch Personen, die wie Beschäftigte für Privathaushalte oder bei privaten Bautätigkeiten tätig waren.
Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz erstreckt sich auf Arbeits- und Wegeunfälle sowie auf Berufskrankheiten. Nach Arbeits- oder Wegeunfällen bzw. bei berufsbedingten Erkrankungen übernimmt die Unfallkasse Sachsen-Anhalt für ihre Versicherten die Kosten der medizinischen Versorgung, gewährt Verletztengeld oder Renten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit und sichert die berufliche und soziale Wiedereingliederung.