Neue Mitgliedsnummern
Vereinheitlichte Mitgliedsnummern: Die neue Unternehmensnummer bei der Unfallkasse Sachsen-Anhalt
Mitgliedsunternehmen von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhalten zum 1. Januar 2023 eine bundesweit einheitliche Unternehmensnummer.
Ab dem Jahr 2023 stehen knapp 600 Verwaltungsdienstleistungen digital zur Verfügung, darunter auch die der gesetzlichen Unfallversicherung. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können dann Leistungen über ein digitales Konto abfragen oder beantragen. So sieht es das Onlinezugangsgesetz (OZG) vor. Es soll die Grundlage dafür sein, dass die Interaktion zwischen Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen mit der Verwaltung künftig schneller, effizienter und nutzerfreundlicher abläuft.
Die Umstellung gilt auch für die gesetzliche Unfallversicherung.
Mit der Vereinheitlichung des Ordnungskennzeichens werden die Grundlagen für einen einheitlichen Standard im Datenaustausch mit der Unfallversicherung geschaffen. Deshalb erhalten Mitgliedsunternehmen von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zum 1. Januar 2023 eine bundesweit einheitliche Mitgliedsnummer für jedes zugehörige Unternehmen. Eine einheitliche Infrastruktur ist wesentlich für eine digitale Verwaltung – deshalb gibt es künftig die Unternehmensnummer als neues, trägerübergreifendes Ordnungskriterium.
Die Unternehmensnummer löst die bisherige Mitgliedsnummer ab. Betriebe benötigen sie zwingend, um zum Beispiel UV-Jahresmeldungen oder Lohnnachweise digital zu übermitteln. Die Umstellung erfolgt automatisch zum 1. Januar 2023.
Alle Mitgliedsbetriebe haben von der Unfallkasse Sachsen-Anhalt im Herbst 2022 eine schriftliche Information über den Nummernwechsel erhalten, so dass die neue Unternehmensnummer rechtzeitig ab 2023 zur Verfügung steht.