Umgang mit Gefahrstoffen an berufsbildenden Schulen

„Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr“ - Jugendliche sollen bereits in der Ausbildung den richtigen Umgang mit Gefahrstoffen lernen und dieses Wissen im späteren Beruf auch konsequent umsetzen.

Werkzeuge

Hintergrund: In manchen gewerblichen Betrieben wird relativ lasch mit diesem Thema umgegangen. Selbst die Bereitstellung erforderlicher persönlicher Schutzausrüstung erfolgt nicht immer in dem notwendigen Maße. Daher ist es von zentraler Bedeutung die Berufsschüler mit dem geeigneten Rüstzeug für den sicheren und gesunden Start ins Berufsleben auszustatten.

In berufsbildenden Schulen sind grundsätzlich die Schulleitungen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz verantwortlich. Ihnen obliegt nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) die Arbeitgeberverantwortung für die Einhaltung und Durchführung der hier enthaltenen Anforderungen. Beim Arbeiten mit Gefahrstoffen ist außerdem die DGUV Regel "Umgang mit Gefahrstoffen im Unterricht" (DGUV Regel 113-018) zu beachten. Diese befindet sich jedoch derzeit in Überarbeitung. Für Schulen, die biologische, chemische, medizinische und pharmazeutische Berufe in Vollzeit ausbilden, gilt diese Regel dagegen nicht. Hier finden ergänzend die DGUV Information 213-039 Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in Hochschulen und die DGUV Information 213-850 „Sicheres Arbeiten in Laboratorien“ entsprechende Anwendung.


Vielfältige Unterstützung im Gefahrstoffmanagement bietet DEGINTU. Dies ist ein von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) kostenfrei zur Verfügung gestelltes Onlineportal für Schulen mit den Modulen Gefahrstoffdatenbank, Chemikalienverwaltung und Versuchsdatenbank mit interaktiver Gefährdungsbeurteilung. Das Portal bietet z. B. die Möglichkeit, ein Gefahrstoffverzeichnis und Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen sowie Etiketten zu drucken. Für viele Experimente sind Versuchsbeschreibungen und Muster-Gefährdungsbeurteilungen enthalten.


DEGINTU unterstützt die Schulen bei der Erfüllung der Organisations- und Informationspflichten, die sich aus der Gefahrstoffverordnung und der Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RISU KMK) ergeben. Zu diesen Pflichten zählen z. B.

  •  Ermittlung von Informationen zu den notwendigen Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
  • Erstellung und Verwaltung des Gefahrstoffverzeichnisses
  • Verwaltung der Sicherheitsdatenblätter (werden oft auch in digitaler Form von den Chemikalienherstellern zur Verfügung gestellt)
  • Erstellen von Betriebsanweisungen
  • Kennzeichnung/Etikettierung der eingesetzten Chemikalien
  • Neu- bzw. Umetikettierung bei Veränderungen in der Einstufung oder der Kennzeichnung


Informationen zur Sicherheit in chemischen Laboratorien bietet die BG RCI im Fachwissen-Portal Laboratorien.
Die Stoffliste zur DGUV Regel 113-018 „Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen“ (DGUV Information 213-098) enthält Angaben über die im Unterricht häufig verwendeten Stoffe, die Einstufung und Kennzeichnung der Stoffe nach GHS und Hinweise zur Aufbewahrung.
Verbindliche Regelungen, Hinweise und Ratschläge für den Fachunterricht enthält die Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht, RISU-KMK unter

  • Fachbezogene Hinweise und Ratschläge - Chemie sowie unter
  • Allgemeine Anforderungen an Fachräume und
  • Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.

(aus www.sichere-schule.de/chemie/praktisches-arbeiten/praxishilfen-degintu)


Für Berufsbildende Schulen bietet das kostenlose Schulportal der DGUV „Lernen und Gesundheit“ umfangreiche Unterrichtsmaterialien, um Fragen der Sicherheit beziehungsweise Unfallvermeidung und Gesundheit im privaten Bereich und bei der Arbeit in die Ausbildung einzubinden. Für den Umgang mit Gefahrstoffen (Lernen und Gesundheit: Gefahrstoffe am Arbeitsplatz (dguv-lug.de) gibt es für alle relevanten Berufszweige Lektionen und Material über Risiken und Schutzmaßnahmen.


Gefahrstoffe sind allgegenwärtig und sind nicht nur im Labor anzufinden. Zentrale Themen, die mithilfe des Schulportals erarbeitet werden können, sind unter anderem:

  • Der Umgang mit Gefahrstoffen allgemein
  • Gefahrstoffe beim Malern und Lackieren
  • Gesundheitsrisiken durch Stäube
  • Hautschutz
  • Richtiger Umgang mit Reinigungsmitteln

Ein Besuch auf dem Schulportal der DGUV lohnt sich.


Generell sollten gefahrstoffhaltige Produkte durch weniger gefährliche ersetzt werden. Auch das Tragen von geeigneten Handschuhen ist wichtig, da verschiedene Beanspruchungen unterschiedliche Schutzhandschuhe verlangen. Eine Hilfe bietet das Programm WINGIS-Online vom Gefahrstoffinformationssystem der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (www.wingisonline.de). In der Handschuhdatenbank sind vor allem konkrete Handschuhfabrikatempfehlungen, also Produkte unterschiedlicher Handschuhfirmen, für die verschiedenen verwendeten Beschichtungsstoffe zu finden. Beim Umgang mit Lackaerosolen finden sich in der BG-Regel "Schutzmaßnahmekonzept für Spritzlackierarbeiten" (DGUV Regel 109-013) geeignete Verhaltensanforderungen.