Hautschutz beim Umgang mit Gefahrstoffen
Unsere Haut ist im beruflichen Alltag erheblichen Belastungen ausgesetzt, beispielsweise durch mechanische Beanspruchungen oder durch Einwirkungen von Chemikalien. Die möglichen Folgen sind Defekte im Säureschutzmantel der Haut, Rissbildungen oder auch kleinste Verletzungen ("Mikroläsionen"), die Eintrittspforte für Infektionserreger sein können. Die Widerstandsfähigkeit der Haut ist groß, aber nicht unbegrenzt. Deshalb ist es wichtig, die Barrierefunktion der Haut zu erhalten.
Grundsätzlich ist vom Unternehmer für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen. Danach sind Schutzmaßnahmen unter Beteiligung des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit festzulegen, sind die Beschäftigten zu unterweisen und erforderlichenfalls zu beraten.
Für den Umgang mit Gefahrstoffen ist eine Betriebsanweisung zu erstellen, in der die Schutzmaßnahmen konkret niedergeschrieben sein müssen. Die Reihenfolge der Schutzmaßnahmen ist, wie in der Gefahrstoffverordnung beschrieben, einzuhalten.
An erster Stelle stehen die technischen Schutzmaßnahmen, z. B. die Verwendung eines Dosierautomaten. Dieser übernimmt die Dosierung von Konzentraten und verhindert so, dass Beschäftigte mit unverdünnter Lösung in Kontakt kommen. Eine andere Möglichkeit wäre, dort wo realisierbar, gefährliche Arbeitsstoffe durch solche mit geringerem Gefährdungspotential zu ersetzen (Ersatzstoff). Dies ist an den Herstellerangaben, der Einstufung und den R-Sätzen zu erkennen.
Bieten technische und organisatorische Schutzmaßnahmen keinen ausreichenden Schutz, hilft meist nur das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung (Schutzhandschuhe, Schutzbrille, ...).
Der richtige Handschuh
Einen universellen Schutzhandschuh gibt es nicht. Denn Schutzhandschuhe müssen auf die Arbeitsstoffe abgestimmt sein. Dies gilt besonders beim Umgang mit Gefahrstoffen. Der Arbeitgeber hat hierzu das Sicherheitsdatenblatt des Herstellers anzufordern und als Grundlage für Festlegungen zu nutzen. Hier sind ausführliche Angaben enthalten, auch zum Tragen von persönlicher Schutzausrüstung. Die notwendigen Schutzhandschuhe sind für die Beschäftigten in jeweils verschiedenen Größen vorzuhalten.
So wird bspw. beim Dosieren ätzender Stoffe in Messbechern oft der Fehler gemacht, normale Latexuntersuchungshandschuhe zu tragen. Doch Latexhandschuhe schützen z.T. nicht vor ätzenden Chemikalien! Sie perforieren innerhalb weniger Sekunden, werden durchlässig und können so die Haut stark schädigen. Diese falsche Handschuhanwendung fällt bei Besichtigungen in Mitgliedseinrichtungen immer wieder auf.
Latexhandschuhe sind z. B. wasserdicht und erlauben ein gutes Tastgefühl, sie schützen vor Keimen, aber nicht gegen organische Lösungsmittel. Vinyl- oder PVC-Handschuhe sind dagegen auch gegen Lösemittel beständig. Bei intensivem Kontakt mit Lösemitteln, Abbeizern oder aggressiven Gefahrstoffen kommen andere Handschuhmaterialien in Frage, wie Butylkautschuk oder Fluorkautschuk. Eine Hilfe zur Auswahl der richtigen Spezialhandschuhe beim Umgang mit Gefahrstoffen bietet die Handschuhdatenbank von GISBAU (www.wingisonline.de/handschuhe/frmStart.aspx)
Auch das regelmäßige Arbeiten im feuchten Millieu und das lange Tragen von feuchtigkeitsdichten Handschuhen kann die Haut aufweichen und schädigen. Daher gibt es Hautschutzsalben, meist mit dem Zusatz "protect" gekennzeichnet, die vor der gefährdenden Tätigkeit aufgetragen werden müssen. Da die Cremes meist Gerbstoffe enthalten, kommt es nicht zum Aufquellen der Hände.
Aber Achtung! Die aufgebrachte Hautschutzcreme schützt nicht bei Kontakt mit Gefahrstoffen! Hier sind zusätzlich geeignete Handschuhe zu verwenden.
Bei Reinigungsarbeiten sind locker sitzende Haushaltshandschuhe mit entsprechender Baumwollschicht auf der Innenseite zu verwenden. Die Baumwollbeschichtung der Schutzhandschuhe muss zwischen den verschiedenen Einsätzen trocknen. Hierzu können sie mit der baumwollbeflockten Innenseite nach außen zum Trocknen aufgehängt werden. Außerdem ist darauf zu achten, dass die Handschuhstulpen lang genug sind, damit sie nach außen umgeschlagen werden können. Nur so läuft bei den Handbewegungen keine Flüssigkeit in den Handschuh zurück.
Es wird darauf hingewiesen, dass beim Umgang mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen, also auch dort, wo eine hygienische Händedesinfektion erforderlich wird, keine Ringe und Schmuckstücke an Händen und Unterarmen getragen werden dürfen. Es ist nachvollziehbar, dass sich unter diesen Gegenständen Bakterien, Gefahrstoffe oder Feuchtigkeit über lange Zeit halten und so die Haut schädigen können (vgl. TRBA 250 - "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" sowie TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen").
Doch auch die besten Hautschutzmaßnahmen verfehlen ihre Wirkung, wenn niemand weiß, wie er sie anwenden soll. Die betroffenen Mitarbeiter sind deshalb regelmäßig zu unterweisen. Darüber hinaus sollten die erforderlichen Maßnahmen in einem Hautschutzplan aufgelistet werden. Hierzu gehören geeignete Schutzhandschuhe sowie Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel.
(aus "Sicherheitsforum" 4-2007)