Kinderpflege-Verletztengeld

Bei einem durch einen Kita- oder Schulunfall verletzten Kind erhalten berufstätige Eltern für eine begrenzte Zeit Kinderpflege-Verletztengeld.

  • wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres verletzten Kindes der Arbeit fernbleiben,
  • wenn eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und
  • wenn das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Anspruch auf Kinderpflege-Verletztengeld besteht je Versicherungsfall in jedem Kalenderjahr für jedes Kind längstens 15 Arbeitstage, bei alleinerziehenden Elternteilen für 30 Kalendertage.

Der Anspruch auf Verletztengeld für dasselbe Kind kann von jedem Elternteil unter Berücksichtigung der Höchstdauer für bis zu 15 Arbeitstage geltend gemacht werden.