Mehrleistungen

Mehrleistungen werden grundsätzlich zu den gesetzlichen Leistungen (Regelleistungen) gewährt.

Anspruchsberechtigt können z. B. sein: Hilfeleistende, Blutspender und Spender körpereigenes Gewebes, zur Beweiserhebung herangezogene Zeugen, für Körperschaften, Anstalten u. a. ehrenamtlich Tätige usw. (im Zuständigkeitsbereich der Unfallkasse).

Die Mehrleistungen umfassen sowohl die Berechnungsgrundlagen (JAV) als auch einmalige und laufende Mehrleistungen. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht sollte durch eine Rückfrage geklärt werden.