Pflege, Pflegegeld
Pflege wird solchen Versicherten gewährt, die infolge des Unfalles so hilflos sind, dass sie für die gewöhnlichen und regelmäßigen wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichen Umfang der Hilfe bedürfen. Der Unfallversicherungsträger zahlt den Versicherten in der Regel ein nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit bemessenes Pflegegeld. Auf Antrag kann statt des Pflegegeldes eine Pflegekraft gestellt oder Heimpflege in einer Rehabilitationseinrichtung erbracht werden.