Private Bauherren
Bei privaten Bauvorhaben packen Verwandte und Freunde gern mit an, um die Baukosten für den Bauherren gering zu halten. Gefahren und Sicherungsmaßnahmen sind dabei im Grunde bekannt, doch aus Zeitgründen und Nachlässigkeit werden sie leider oft nur ungenügend beachtet. Erst Unfälle rütteln am Gewissen - dann aber leider zu spät.
Grundsätzlich trägt der Bauherr die Verantwortung für die Sicherheit seiner Helfer bei der Arbeit, muss sie vor Gefährdungen bewahren, Sicherungsmaßnahmen treffen und die Unfallverhütungsvorschriften beachten. Um sie gegen Unfälle abzusichern, muss er alle helfenden Personen bei der Bau-Berufsgenossenschaft anmelden und entsprechende Beiträge zahlen. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem zeitlichen Umfang und der Art der Tätigkeit.
Für den Bauherren selbst gilt diese Regelung nicht. Er kann bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft eine freiwillige Versicherung abschließen, um während seiner Baumaßnahme gesetzlich unfallversichert zu sein.
Ein beitragsfreier gesetzlicher Unfallversicherungsschutz über die Unfallkasse Sachsen-Anhalt ist für Bauherren und Helfer bei Eigenbauarbeiten nur dann möglich, wenn es sich um einen öffentlich geförderten Neubau von Wohnraum handelt. Als öffentliche Mittel gelten dabei nur Zuschüsse und Kredite, die im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung nach § 16 Abs. 1 Nr. 1-3 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) gewährt werden. Bei anderen privaten Bauarbeiten sind die Helfer beitragsfrei versichert, wenn eine Baumaßnahme nur kurzfristig, also insgesamt nicht mehr als die im Bauhauptgewerbe geltende tarifliche Wochenarbeitszeit dauert (zurzeit 40 h). Diese Grenze wird in der Regel aber meist überschritten.