Schulhilfe
Müssen verletzte Schüler voraussichtlich mehr als 4 Wochen dem Unterricht fernbleiben und ist dadurch ein Leistungsrückstand zu befürchten und damit die Erreichung des Klassenzieles oder der Schulabschluss gefährdet, können Leistungen im Rahmen der so genannten Schulhilfe gewährt werden. Dazu zählen Förderunterricht und Fahrtkostenersatz.
Förderunterricht ...
wird erteilt, wenn der Schüler aufgrund seines Gesundheitszustandes dazu in der Lage ist und die Notwendigkeit durch die bisher besuchte Schule erklärt wird. Der Förderunterricht orientiert sich grundsätzlich an den Lehrplänen der Schule, zu deren Besuch der Schüler verpflichtet ist bzw. die er besucht oder ohne den o.g. Unfall besuchen würde.
Fahrtkostenersatz ...
wird dann gewährt, wenn der vorzeitige Besuch der Schule möglich ist, der Schulweg aber wegen der Verletzungsfolgen nicht selbst (z.B. zu Fuß, mit öffentlichen Verkehrsmitteln, …) zurückgelegt werden kann. Der behandelnde Arzt (i.d.R. der Durchgangsarzt) muss die Notwendigkeit und die Dauer der Transporte bestätigen. Für Fahrten, die mit dem privaten Pkw zurückgelegt werden, erstatten wir 0,20 Euro/km. Ist dies nicht möglich, werden nach entsprechender Genehmigung auch die Kosten für Schulfahrten mit einem Taxi übernommen.