Unfallversichert im Ferienjob
Schüler und Studenten sind während eines Ferienjobs sowie auf den direkten Wegen von und zur Arbeitsstelle über die für das Unternehmen zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse gesetzlich unfallversichert.
Die Unfallversicherung deckt somit nicht nur den Schul- und Universitätsbesuch ab. Auch wer z. B. in den Ferien in Gaststätten, Supermärkten oder als Erntehelfer in der Landwirtschaft arbeitet, wird bei einem Arbeitsunfall auf Kosten der gesetzlichen Unfallversicherung behandelt. Der Versicherungsschutz gilt unabhängig davon, wie lange das Arbeitsverhältnis besteht und wie viel der Ferienjobber verdient.
Bei Arbeits- und Wegeunfällen übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für Heilbehandlung, Rehabilitation und Pflege. Bei dauerhaft eingeschränkter Erwerbsfähigkeit erhalten Versicherte eine entsprechende Rente.
Aushilfen und Ferienjobber müssen in die örtlichen Gegebenheiten, die Arbeitsabläufe und die Handhabung technischer Geräte eingewiesen sowie über die entsprechenden Arbeitsschutzbestimmungen genau informiert werden. Bei Notwendigkeit sind persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen.
Nicht über die deutsche Unfallversicherung abgedeckt sind übrigens Arbeitsunfälle während eines Ferienjobs im Ausland. Das gilt selbst dann, wenn man für die Auslandstochter eines deutschen Unternehmens tätig ist. Wer z. B. in den Ferien in Frankreich arbeiten will, sollte sich schon vor der Abreise über die dortige Absicherung gegen Arbeitsunfälle informieren.
Tipps und Hinweise zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz bei Ferienjobs oder im Praktikum enthält folgender Flyer: