Unfallversicherungsschutz für Ehrenamtliche
Viele Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände setzen verstärkt auf Bürgerbeteiligung zur Sicherung ihrer kommunalen Infrastruktur.
Mit der Erweiterung des gesetzlichen Versicherungsschutzes ehrenamtlich Tätiger zum 1.1.2005 sind nunmehr auch solche Personen unfallversichert, die gemeinnützige Arbeiten in Vereinen, Arbeitsgemeinschaften oder sonstigen privatrechtlichen Zusammenschlüssen verrichten. Wichtig dabei ist, dass die Kommune eine entsprechende Organisation mit einem Projekt beauftragt oder einem bestimmten Projekt der Organisation zustimmt.
Der Versicherungsschutz ist sowohl für die ehrenamtlich Tätigen als auch für die Organisationen, denen sie angehören, beitragsfrei. Diese Kosten übernehmen solidarisch die Kommunen. Ausführliche Informationen dazu enthält die Broschüre "Zu Ihrer Sicherheit: Unfallversichert im freiwilligen Engagement" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Zum 1.10.2008 erweiterte sich der Personenkreis, der sich freiwillig gesetzlich unfallversichern kann. Ehrenamtlich tätige Personen, die im Auftrag ihres Vereins tätig werden oder die sich in Parteien freiwillig engagieren, können nun auch den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung in Anspruch nehmen. Weitere Informationen u.a. zur freiwilligen Versicherung sind auf den Internetseiten der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft zu finden.