Informationen für Ersthelfer

Wenn Sie Hilfeleistungen in Sachsen-Anhalt erbracht haben, ist die Unfallkasse Sachsen-Anhalt die richtige Ansprechpartnerin.

Sie haben einem Menschen in einer Notsituation geholfen. Für Ihren couragierten Einsatz sprechen wir Ihnen unsere Anerkennung und unseren Dank aus.

Soweit Sie sich durch Ihre Hilfeleistung körperlich verletzt haben, Ihr Eigentum beschädigt wurde oder Sie bei der Verarbeitung des Erlebten Unterstützung benötigen, standen Sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung: Die Unfallkasse Sachsen-Anhalt ist für Sie da!

Sie schützt Personen, die sich im Interesse der Allgemeinheit besonders einsetzen. Wenn Sie Ihre Hilfeleistung in Sachsen-Anhalt erbracht haben, ist die Unfallkasse Sachsen-Anhalt die richtige Ansprechpartnerin für Sie.  

Hilfe Für Opfer von Gewalttaten

Der besondere Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung besteht für Personen, die als Ersthelfer Schaden erlitten haben. Die Opfer von Gewalttaten können einen Anspruch auf Entschädigung haben nach dem SGB XIV. In Sachsen-Anhalt ist das Landesverwaltungsamt, Bereich Soziales Entschädigungsrecht hierfür zuständig.