COVID-19-Infektionen von Kindern in Kita und Schule

In Kitas und Schulen werden viele Maßnahmen getroffen, um Corona-Infektionen zu verringern. Kommt es aber doch zu Corona-Infektionen von Kindern in den Einrichtungen, muss dann immer eine Unfallanzeige erstellt werden?

COVID 19 Kinder-Schule.jpg

Symptomlose COVID-19-Infektionen von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Schulen sind keine meldepflichtigen Kita- oder Schulunfälle. Bitte vermeiden Sie in solchen Fällen eine Unfallmeldung an die Unfallkasse.

Das Eindringen der Corona-Viren in den Körper (Infektion) ist ein äußeres Ereignis. Wenn die Infektion zu einem Körperschaden führt, also Krankheitssymptome verursacht, ist der Unfallbegriff erfüllt.

Entscheidungshilfe COVID-19-in Kita_Schule.png

Zu melden sind solche Unfälle von Kindern dann, wenn die Ansteckung im Zusammenhang mit dem Schul- oder Kitabesuch eingetreten ist. Dies kann nur dann der Fall sein, wenn vor der betroffenen Person mindestens eine andere Person PCR-positiv auf das Virus getestet war, die jetzt betroffene Person frühestens 2 Tage später Symptome gezeigt hat und PCR-positiv auf das Virus getestet wurde. Zusätzlich müssen beide Personen in Schule oder Kita längerfristig Kontakt gehabt haben, sich also z. B. länger gemeinsam in einem Klassen- oder Gruppenraum aufgehalten haben. Nur wenn diese Voraussetzungen vorliegen, kommt überhaupt ein „Arbeitsunfall“ in Betracht. Nach Meldung wird in jedem Einzelfall geprüft, inwiefern eine Anerkennung erfolgen kann.

Verläuft die Infektion mit dem Coronavirus bei Kindern zunächst symptomlos oder milde, können wie bei leichten „Unfällen“, auch alle mit der Infektion zusammenhängenden Tatsachen zunächst wie eine Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert werden. Kommt es später zu einer behandlungsbedürftigen Erkrankung, kann dann anhand dieser Informationen eine Unfallanzeige erstellt werden.