Unfallversicherungsschutz bei "Vorschul"-Angeboten
Um den Übergang vom Kindergarten in die Schuleingangsphase zu erleichtern, bieten Grundschulen zunehmend sogenannte "Vorschulveranstaltungen" an. Dabei kann es sich um Angebote in der Schule oder in der Kindertagesstätte an Vormittagen oder nachmittags handeln. Je nach Ausgestaltung gibt es Maßnahmen für einzelne förderbedürftige Kinder oder auch für größere Gruppen, unabhängig von etwaigen Förderbedarfen.
Regelmäßig besteht für die Kinder auf dem Weg zur „Vorschule" und während dieser grundsätzlich kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz über die Unfallkasse Sachsen-Anhalt, wenn keine Betreuung durch Erzieherpersonal der Kita erfolgt.
Dies wird von den involvierten Pädagogen häufig als Problem angesehen. Abhilfe kann hier eine zwischen der Kita und Grundschule geschlossene „Betreuungsvereinbarung" schaffen. Damit macht die Kita deutlich, dass es sich um eine von ihr organisierte Veranstaltung handelt, für die in festgelegtem Rahmen Aufsicht und Verantwortung an die Schule übertragen wird.
Ein Muster für eine solche Betreuungsvereinbarung finden Sie hier: